Honorar / Kostenübernahme

Kostenübernahme:

Bitte beachten Sie, dass gesetzliche Krankenkassen Heilpraktiker-Leistungen i.d.R. nicht erstatten. In diesem Fall sind Sie Selbstzahler.
Private Krankenversicherungen/ Zusatzversicherungen übernehmen je nach vertraglicher Regelung die Behandlungskosten ganz oder zum Teil. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte Ihre Versicherung.
Sie können die Behandlungskosten gemäß § 33 EstG unter „außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art“ steuerlich absetzen.


Selbstzahler:

Mein Honorar beträgt 90€ pro Stunde. Über die erste Stunde hinaus, wird jeweils die angefangene halbe Stunde mit 45 Euro berechnet. 

Die für die Behandlung anfallenden Kosten werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.


Private Versicherung und Zusatzversicherung:

Die Leistungen für Privatpatienten und Patienten mit Zusatzversicherung werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet und können daher von den Preisen für Selbstzahler abweichen. In der Regel erstatten private Versicherungen diese Leistungen, eventuell muss jedoch ein Eigenanteil übernommen werden. Genaue Regelungen entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsbedingungen.


Bezahlung:

Über das anfallende Honorar erstelle ich eine Rechnung, die bis spätestens 14 Tage nach Erhalt per Überweisung zu begleichen ist. Eine EC-Kartenzahlung ist nicht möglich.


Zeitaufwand/Behandlungsdauer:

- Kinder: i.d.R. 1h;  Der Ersttermin dauert i.d.R. 1,5h.

- Erwachsene: i.d.R. 1,5-2h. Der Ersttermin kann bis zu 2,5h dauern.